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   BFH, 21.07.2005 - IV B 7, 8/04, IV B 7/04, IV B 8/04   

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https://dejure.org/2005,14197
BFH, 21.07.2005 - IV B 7, 8/04, IV B 7/04, IV B 8/04 (https://dejure.org/2005,14197)
BFH, Entscheidung vom 21.07.2005 - IV B 7, 8/04, IV B 7/04, IV B 8/04 (https://dejure.org/2005,14197)
BFH, Entscheidung vom 21. Juli 2005 - IV B 7, 8/04, IV B 7/04, IV B 8/04 (https://dejure.org/2005,14197)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Vertretung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Verfahren vor dem Bundesfinanzhof; Zulassung eines Steuerberaters für die Durchführung von Verfahren vor dem Bundesfinanzhof; Rechtliche Wirksamkeit der Kündigung eines Vollmachtvertrages in einem ...

  • Judicialis

    FGO § 62 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 62a; ; FGO § 62a Abs. 2; ; FGO § 73 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2; ; FGO § 121 Satz 1; ; FGO § 155; ; StBerG § 3 Nr. 1; ; StBerG § 3 Nr. 3; ; ZPO § 87 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 28.06.1996 - XI B 73/96

    Bestimmtheitserfordernis betreffend den Einkommenssteuerbescheid

    Auszug aus BFH, 21.07.2005 - IV B 7/04
    Die Niederlegung der Mandate durch die Vorstandsvorsitzende der X-AG mit Schreiben vom 21. Oktober 2004 hat keinen Einfluss auf den Fortgang des Verfahrens, denn Prozessbevollmächtigte ist die AG und nicht die bis dahin als Vorstandsvorsitzende agierende Rechtsanwältin Y. Weiter erlangt die Kündigung des Vollmachtvertrags in Anwaltsprozessen gemäß § 62a, § 155 FGO i.V.m. § 87 Abs. 1 der Zivilprozessordnung erst durch die Anzeige der Bestellung eines anderen Prozessbevollmächtigten, der gemäß § 62a FGO postulationsfähig sein muss, rechtliche Wirksamkeit (vgl. BFH-Beschluss vom 28. Juni 1996 XI B 73/96, BFH/NV 1996, 816, m.w.N.).

    Daher ist auch die vorliegende Entscheidung der bisherigen Prozessbevollmächtigten zuzustellen (BFH-Beschluss in BFH/NV 1996, 816).

  • BFH, 03.06.2004 - IX B 71/04

    Rechtsanwaltsgesellschaften in der Rechtsform der AG; Postulationsfähigkeit

    Auszug aus BFH, 21.07.2005 - IV B 7/04
    Die nach § 62a Abs. 2 FGO i.V.m. § 3 Nr. 3 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) Rechtsanwaltsgesellschaften, die durch Personen nach § 3 Nr. 1 StBerG tätig werden, eingeräumte Vertretungsbefugnis vor dem BFH steht einer solchen Gesellschaft allerdings nur dann zu, wenn die Gesellschaft nach deutschem Recht als solche zum Beruf zugelassen ist und die Zulassung im Zeitpunkt der Vornahme der betreffenden Prozesshandlung vorliegt (vgl. BFH-Beschluss vom 3. Juni 2004 IX B 71/04, BFH/NV 2004, 1290).
  • BFH, 15.11.2004 - VII B 103/04

    Zurückweisung als Prozessbevollmächtigter

    Auszug aus BFH, 21.07.2005 - IV B 7/04
    Der VII. Senat des BFH hat diese Entscheidung des FG mit Beschluss vom 15. November 2004 VII B 103/04 (BFH/NV 2005, 570) bestätigt.
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